Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in einem Sofortprogramm rund 1.500 psychotherapeutische Praxen zusätzlich zu schaffen, um die monatelangen Wartezeiten auf eine Psychotherapie zu reduzieren. Außerdem fordert die Kammer, mit dem TSVG auch Psychotherapeuten die Befugnis zu geben, Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen. In diesem Zusammenhang spricht sich die Berufsvertretung der Psychotherapeuten auch dafür aus, kranke Arbeitnehmer auch nur teilweise arbeitsunfähig schreiben zu können, also auch zu 25, 50 oder 75 Prozent.
„Gerade bei psychischen Erkrankungen ist es häufig hilfreich, dass Patienten nicht vollständig oder zu lang aus dem Arbeitsprozess ausscheiden“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK. Die Arbeit biete eine Tagesstruktur und halte soziale Kontakte aufrecht. „Wer arbeitet, erlebt sich als nützlich und wertvoll, und Arbeit verhindert, dass sich Menschen zu sehr zurückziehen und sozial isolieren. Am Arbeitsplatz auftretende Belastungen und Anforderungen können dann in der Psychotherapie begleitend thematisiert und bearbeitet werden. Dies kann zu Erfolgserlebnissen führen und das Selbstwertgefühl stärken“, so die BPtK weiter.
Psychisch kranke Menschen warten durchschnittlich fünf Monate auf eine psychotherapeutische Behandlung. Das TSVG plane jedoch nur einen Ausbau der psychiatrischen Versorgung, der aber nicht ausreiche, da Psychiater schwerpunktmäßig pharmakologisch behandeln. „Nach dem jüngsten Gutachten des Sachverständigenrats zur Beurteilung der Entwicklung im Gesundheitswesen (2018) warten psychisch Kranke doppelt so lange auf eine psychotherapeutische wie auf eine psychiatrische Behandlung“, so die Kammer in einer Pressemitteilung.
Die BPtK fordert ein Sofortprogramm, bei dem dort zusätzliche Praxen geschaffen werden, wo die Wartezeiten besonders lang sind. Das sind vor allem Planungsbereiche außerhalb von Ballungszentren und im Ruhrgebiet. Die besonders langen Wartezeiten außerhalb von Ballungszentren seiden darauf zurückzuführen, dass dort entsprechend der Bedarfsplanungs-Richtlinie deutlich weniger Psychotherapeuten vorgesehen sind als in den Großstädten. Die BPtK mahnt seit vielen Jahren eine Anpassung der Bedarfsplanung an. (rd)