Wird es vorerst doch keine neuen, besseren Personalstandards für psychiatrische Kliniken geben? Danach sieht es derzeit offenbar aus. Am 19. September will der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach gut zwei Jahren Arbeit und unzähligen Sitzungen über die künftigen Vorgaben entscheiden. Doch das Projekt scheint, einem Artikel der Welt zufolge, vor dem Scheitern zu stehen. „Es ist in der Tat so, dass wir in einem ersten Schritt nicht zu einer von allen gewünschten und notwendigen Weiterentwicklung der Personalstandards in der Psychiatrie kommen werden“, zitierte die Zeitung Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Er sprach von einer „großen Enttäuschung“. Es bliebe im Moment nichts anderes übrig, als die veraltete Psychiatrie-Personalverordnung mit nur punktuellen Verbesserungen als Grundlage zu nehmen, so die Welt.
Die Kassen hatten sich zuvor in einem Positionspapier für eine Überführung der Psych-PV in eine Personaluntergrenze ausgesprochen, was von diversen Verbänden kritisiert worden war. Hintergrund des Ganzen ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) von 2016, indem der G-BA- Auftrag festgeschrieben wurde, bis zum 30. September eine Richtlinie für Mindestvorgaben zur Personalausstattung zu erstellen, die zu einer „qualitativ hochstehenden und leitliniengerechten Versorgung beitragen sollen“. Die neuen Vorgaben sind nötig, da die noch geltende Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) von 1991 als veraltet gilt und zum 1. Januar 2020 – eigentlich – durch die neuen Vorgaben abgelöst werden soll.