Tabakwerbung:
Schrittweises Verbot

Verführerische Tabakwerbung soll künftig stark - aber nicht völlig - reguliert werden. Foto: pixabay

Der Bundestag hat das Tabakwerbeverbot beschlossen. Auf der Tagesordnung stand ein entsprechender Antrag der Großen Koalition. Deutschland ist das einzige Land in der Europäischen Union, in dem Tabakwerbung mit großflächiger Außenwerbung auf Plakaten oder im Kino immer noch erlaubt ist. Damit verstoße die Bundesregierung gegen das auch von Deutschland unterzeichnete, internationale Tabak-Rahmenabkommen (FCTC) der Weltgesundheitsorganisation WHO, so die Grünen-Fraktion, die für sich reklamiert:  „Nur auf unseren Druck hat die Debatte im Bundestag wieder an Fahrt aufgenommen.“

Konkret sieht der jetzt beschlossene Gesetzentwurf der Koalition vor, dass Außenwerbung künftig nur noch für Geschäfte des Fachhandels möglich sein soll, sofern diese an den Außenwänden oder im Schaufenster angebracht ist. Ferner soll die Kinowerbung weiter eingeschränkt werden. Ein generelles Verbot von Tabakwerbung vor Filme, bei denen Kinder und Jugendliche anwesend seien können, soll die bisher geltende zeitliche Beschränkung auf Filme nach 18 Uhr ablösen. Damit ist Werbung für Tabakwaren oder ähnliche Produkte nur noch bei Filmen ohne Jugendfreigabe möglich.

Die Tabakwirtschaft hat für beide Werbeträger bisher jährlich etwa 100 Millionen Euro aufgewendet. Diese Einnahmen fehlen der Werbeindustrie künftig. Die Einschränkungen für Außenwerbung sollen stufenweisen in Kraft treten, sie gelten ab dem 1. Januar 2022 für Tabakwaren, ab dem 1. Januar 2023 für Tabakerhitzer und ab dem 1. Januar 2024 für elektronische Zigaretten. Die veränderten Vorgaben für Kinowerbung und ein Verbot von Gratisproben soll schon zum 1. Januar 2021 gelten. Der Entwurf sieht zudem vor, nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter den nikotinhaltigen Produkten gleichzusetzen.

Die Linke forderte in einem eigenen Antrag (19/2539) ein umfassendes Tabakwerbeverbot. An den Folgen des Tabakkonsums stürben jährlich schätzungsweise 120.000 Menschen in Deutschland. Die volkswirtschaftlichen Kosten, die auf das Rauchen zurückzuführen seien, beliefen sich jährlich auf rund 79 Milliarden Euro. 

Die Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS) begrüßt den längst überfälligen Verbots-Schritt, äußert dennoch deutliche Kritik an der jetzigen Ausführung. Cornelia Kost, stellvertretende HLS-Vorsitzende: An der langen Genese des Gesetzes habe sich leider gezeigt, „wie stark die Tabaklobby in Deutschland ist.“ Zum einen habe sich der bereits seit letztem Herbst vorliegende Gesetzentwurf der GroKo bis jetzt in der Abstimmung verzögert. „Außerdem finden sich darin überhaupt nicht nachvollziehbare Ausnahmen und lange Übergangsfristen gerade für e-Zigaretten, deren Werbeanteil in den letzten Jahren enorm gestiegen ist, sowie für Tabakerhitzer. Ganz offensichtlich ein Geschenk der Politik an die Tabakindustrie!“  Der nun abgestimmte Gesetzentwurf werde daher zügig nachgebessert werden müssen – „wir werden uns weiter für ein absolutes Werbeverbot stark machen, damit das Verbot zu einer runden Sache wird!“

Nie-Raucher-Quote unter Jugendlichen auf Höchststand

Derweil greifen junge Menschen in Deutschland jüngsten Angaben zufolge immer seltener zur Zigarette. Der Anteil rauchender Jugendlicher sei weiter rückläufig und auf einem historischen Tiefstand, teilte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Köln am Mittwoch mit. In der jüngsten Repräsentativbefragung der Behörde unter Zwölf- bis 25-Jährigen zum Rauchverhalten, Alkohol- und Cannabiskonsum hätten lediglich 5,6 Prozent dieser Altersgruppe angegeben, zu rauchen.  Der Anteil Jugendlicher, die noch nie geraucht haben, steige stetig und sei im Jahr 2019 mit 85,1 Prozent so hoch wie nie zuvor gewesen, hieß es weiter. Die Nie-Raucher-Quote bei 18- bis 25-Jährigen sei mit 45,9 Prozent auf dem höchsten Stand seit dem Start der Befragung 1973. 

Ausführlichere Informationen zur Verbotsdiskussion auf der Website des Bundestages.