Suizidassistenz: DGPPN
begrüßt Ärztetags-Beschluss

Der 124. Deutsche Ärztetag hat am Mittwoch klargestellt, dass die Suizidassistenz keine ärztliche Aufgabe sei und die zentrale Bedeutung der Suizidprävention betont. Die DGPPN * begrüßt diesen Beschluss und forderte den Bundestag auf, „bei der anstehenden gesetzlichen Regelung den größtmöglichen Schutz des Lebens zu gewährleisten.”

DGPPN-Präsident Prof. Thomas Pollmächer: „Den gestrigen Beschluss des Deutschen Ärztetags tragen wir als zentrale Fachgesellschaft für psychische Gesundheit voll und ganz mit. Suizidassistenz darf auch zukünftig keine ärztliche Aufgabe sein. Die Bereitstellung eines Mittels zum Suizid stellt aus unserer Sicht unter keinen Umständen eine medizinische Behandlungsoption dar. Vielmehr müssen die besondere Situation und Vulnerabilität des Betroffenen im Mittelpunkt der Betrachtung stehen und klar definierte Schutzmechanismen zum Erhalt seines Lebens greifen.”

Die Suizidprävention müsse gesetzlich verankert und gestärkt werden. Insofern begrüße die DGPPN ein „legislatives Schutzkonzept“, wie es das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen hat. „Wenn ein Suizidentschluss nicht freiverantwortlich erfolgt, müssen die Betroffenen vor diesem irreversiblen Schritt bewahrt werden. Für dieses Schutzkonzept haben wir bereits konkrete Eckpunkte vorgelegt und gehen davon aus, dass insbesondere für die Feststellung der Freiverantwortlichkeit psychiatrische Expertise von hoher Bedeutung sein wird”, so Pollmächer weiter. „Aber auch ein Großteil der Ursachen von Suizidalität, Hilfestellungen und Therapiemöglichkeiten fallen in den Kompetenzbereich der DGPPN, weshalb wir die Erstellung einer entsprechenden S3-Leitlinie in die Wege geleitet haben, um die empirisch wissenschaftliche Basis für medizinische Entscheidungen zu stärken.“

Mit mehr als 90 Prozent Zustimmung folgten die Ärztevertreterinnen und -vertreter ferner dem Beschlussantrag des Vorstands der Bundesärztekammer und haben das Verbot der Suizidbeihilfe gestrichen. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 26. Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidassistenz für verfassungswidrig erklärt. Für die politische Debatte der kommenden Monate forderte Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt, dass dabei auch Armut, Vereinsamung und Depression zur Sprache kommen sollten. Die ganze Gesellschaft sei gefordert, eine Orientierungsdebatte zu führen.

Die Vorsitzende des Marburger Bundes und BÄK-Vorstandsmitglied Dr. Susanne Johna warnte laut www.aerztezeitung.de vor Verhältnissen wie in den Niederlanden, wo vier bis fünf Prozent aller Sterbefälle im Jahr bereits auf assistierten Suizid und auch auf aktive Sterbehilfe durch Ärzte zurückzuführen sei. Das solle es in Deutschland nicht geben. (rd)
 

* Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN)