Die Arbeits- und SozialministerInnen der Bundesländer haben sich für einen Einsamkeitsgipfel von Bund und Ländern ausgesprochen. Hintergrund, so Bremens Sozialsenatorin Anja Stahmann, sei die stark zunehmende Vereinsamung verschiedener Bevölkerungsgruppen in der Covid-19-Pandemie. Befragungen zeigten, “dass junge Erwachsene und Alleinlebende in der Pandemie besonders unter Einsamkeit leiden”. Einsamkeit könne krankmachen, daher hätten “Länder wie Großbritannien und Japan Einsamkeitsministerien eingerichtet und dem Thema mehr Öffentlichkeit verschafft.”
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der ASMK (Arbeits- und Sozialminister-Konferenz) seien daher darin übereingekommen, das Ausmaß der Vereinsamung und seine Folgen grundlegend erfassen zu lassen, um es im politischen Handeln zu berücksichtigen.
Die soziale Dimension der Pandemie
Hauptthema auf der fast 100 Punkte umfassenden Tagesordnung der im Video-Format tagenden ASMK war die soziale Dimension der Covid-19-Pandemie. „In Pflegeheimen und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen wurden Besuchsrechte und gemeinsamkeitsstiftende Angebote zeitweise deutlich eingeschränkt, und Tagespflegeeinrichtungen waren vorübergehend komplett geschlossen”, stellte Senatorin Stahmann fest. Diese Einschränkungen beträfen etwa den Ausfall persönlicher Assistenzen, einen erschwerten Zugang zu Gesundheitsversorgung und medizinischer Rehabilitation sowie den Wegfall der Tagesbetreuung in Schulen und Werkstätten.
Die körperliche und geistige Beweglichkeit der Menschen habe sich dadurch spürbar verschlechtert, Niedergeschlagenheit und Depression seien verbreitet, Menschen seien krank geworden und die Sterblichkeit habe sich signifikant erhöht. Notwendig, so Senatorin Stahmann weiter, seien für die Zukunft pandemiebezogene Hygiene- und Teilhabekonzepte. Die Bundesregierung werde gebeten, eine wissenschaftlich begleitete Studie auf den Weg zu bringen, die die Erfahrungen in der Corona-Pandemie umfassend auswertet “mit dem Ziel, vulnerable Gruppen besser zu schützen, die Einschränkung persönlicher Rechte soweit möglich zu vermeiden und die Auswirkung einschränkender Maßnahmen in vergleichbaren Situationen zu lindern”, wie es in dem Beschluss heißt.
Betreuungskräfte in Altenheimen besonders wichtig – und zu wenig
Darüber hinaus habe die Konferenz festgestellt, dass sich der Einsatz von Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen während der Pandemie besonders bewährt habe. Die Betreuung beziehe sich auf alltägliche Aktivitäten wie Spaziergänge, Gesellschaftsspiele, das Vorlesen, gemeinsames Handarbeiten. “Für jeweils 20 Personen wird in der Regel eine Betreuungskraft finanziert. Das hat sich in Zeiten der Pandemie mit erhöhten Betreuungsnotwendigkeiten als nicht ausreichend erwiesen.”
Welchen Wert zusätzliche Angebote haben, habe unter anderem der Einsatz von Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten im Rahmen der Notstandunterstützung in mehreren Bundesländern deutlich gemacht, darunter auch Bremen. Damit sei auch eine Verbesserung in der psychosozialen Verfassung der Menschen einhergegangen. Die ASMK bitte daher das Bundesministerium für Gesundheit, Betreuungspersonen in der Personalbemessung für Pflegeeinrichtungen zu berücksichtigen.