Personalnot: Mehr Flexibilität,
doch Strafzahlungen kommen

Psychiatrische Kliniken können ihr Personal künftig flexibler einsetzen, ohne die Mindestvorgaben zu unterschreiten. Zugleich wird der Dokumentationsaufwand reduziert. Das sieht eine Anpassung der „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie“ (PPP-RL) vor, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen hat. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) begrüßte die Flexibilisierung, äußerte aber zugleich Kritik und sprach „ von gemischten Signalen“. Denn: Ab dem 1. Januar 2026 müssen Kliniken bei Unterschreiten der Personaluntergrenzen Strafzahlungen leisten. Die DGPPN hatte eine Fortsetzung der Übergangsfrist gefordert.
Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Präsidentin der DGPPN: „Wenn Kliniken diese Mindestvorgaben nicht erfüllen können, ist dies meist ein Ergebnis größerer Herausforderungen bei der Personalgewinnung.“ Dieser Fachkräftemangel sei existent und werde definitiv nicht als „genereller Freibrief“ seitens der Kliniken angeführt, wie der G-BA in seiner Pressemitteilung suggeriere. „Sanktionszahlungen werden die Probleme nur noch verstärken“, warnte die Präsidentin weiter, „sie lösen sie nicht. Dieser Schritt wird die Kliniken empfindlich treffen.“ Es wäre eher angeraten, so Gouzoulis-Mayfrank, alternative sektorenübergreifende und flexible Modelle zu implementieren, die den Kliniken dabei helfen können, das bestehende Personal bedarfsadaptiert effizienter einsetzen zu können.
Die PPP-RL legt fest, wie viel Personal mindestens für die jeweilige tätige Berufsgruppe vorzuhalten ist, was teilweise schwer zu erfüllen ist. Künftig dürfen Fach- und Hilfskräfte „unter bestimmten Umständen“ bis zu 5 Prozent auf Ärztinnen und Ärzte angerechnet werden, im Pflegedienst 15 Prozent statt 10. Auch Personal in einschlägigen Aus- und Weiterbildungen, Spezial-, Bewegungs- und Physiotherapeuten werden zu einer Berufsgruppe zusammengefasst. Im Nachtdienst können bis Ende 2026 Pflegehilfskräfte angerechnet werden, bis Ende 2027 gibt es keine Folgen, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden. Die stations- und monatsbezogene Dokumentation soll künftig „ersatzlos“ entfallen.