Der Vorsitzende Prof. Josef Hecken sprach von einer „schwierigen Beratungssituation“, an deren Ende aber „mit Zustimmung der Patientenvertretung ein einstimmig beschlossener Kompromiss gefunden“ worden sei. Ziel der Anfang September beschlossenen neuen Krankenkassenleistung namens KSVPsych-RL ist es, alle für die Versorgung benötigten Gesundheitsberufe zu vernetzen, und zwar auch, wenn Patientinnen und Patienten zwischen stationärer und ambulanter Versorgung wechseln müssen.
Organisiert werden soll dies über neu zu gründende berufsgruppen- und sektorenübergreifende regionale Netzverbünde. Darin sollen jeweils mindestens zehn niedergelassene Fachärztinnen und Psychotherapeuten, stationäre Einrichtungen sowie Therapeuten verschiedener Fachrichtungen zusammenarbeiten – dies schließt ergo- wie soziotherapeutische, psychosomatische und psychosoziale Hilfen ebenso wie psychiatrische häusliche Krankenpflege ein.
Interessierte Patienten können sich an eine Fachärztin oder einen Psychotherapeuten wenden. An den Netzverbund überweisen können alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Psychotherapeutinnen sowie Sozialpsychiatrische Dienste und ermächtigte Einrichtungen. Im Rahmen des Entlassmanagements haben auch Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen die Möglichkeit, Patientinnen die Weiterversorgung in einem Netzverbund zu empfehlen, teilte der G-BA weiter mit.
Die Netzverbünde werden Eingangssprechstunden anbieten, so die Planung – „in der Regel soll die Patientin oder der Patient hier innerhalb von sieben Werktagen einen Termin wahrnehmen können“. Dabei wird der Behandlungsbedarf ermittelt und mit der Diagnostik begonnen. Liegen die Voraussetzungen für eine Komplexbehandlung vor, soll – in der Regel ebenfalls innerhalb von sieben Werktagen – eine Differentialdiagnostik durchgeführt werden.
Zwei wichtige Säulen sind Bezugspersonen. Eine Bezugsärztin bzw. Bezugspsychotherapeutin ist verantwortlich für den Gesamtbehandlungsplan, in dem individuelle Therapieziele festgelegt werden. Auch der Bedarf an Heilmitteln, Soziotherapie oder psychiatrischer häuslicher Krankenpflege wird hier festgehalten. Die Umsetzung wird regelmäßig in Fallbesprechungen mit allen an der Behandlung Beteiligten überprüft. Die Koordination des patientenindividuellen Versorgungsangebots übernimmt eine nichtärztliche Person, die beispielsweise in Sozio- oder Ergotherapie oder in psychiatrischer Krankenpflege ausgebildet sein kann. Sie unterstützt die Patienten dabei, die einzelnen Behandlungsmaßnahmen wahrzunehmen,z.B. durch Terminvereinbarungen.
Der Erfolg des neuen Modells soll begleitend evaluiert werden. Für Kinder und Jugendliche will der G-BA ein vergleichbares Versorgungsangebot beschließen – hierzu muss aber noch weiter beraten werden. (Aus: Eppendorfer 5/21)