Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, hat den Gesetzgeber aufgefordert, Behinderten notwendige Behandlungen in Krankenhäusern zu ermöglichen. Das MDR-Magazin „Exakt” hatte dem Beauftragten den Fall eines mehrfach Behinderten in Sachsen-Anhalt vorgelegt, dem trotz dringend notwendiger Behandlung die Aufnahme ins Krankenhaus verweigert wurde.
Im von „Exakt” recherchierten Fall hatte sich das Bein eines 55-jährigen mehrfach behinderten Mannes stark entzündet. Ein Krankenhaus verweigerte aber die Aufnahme des Patienten, da für dessen Betreuung eine Begleitperson erforderlich ist. Unklar war, wer die Personalkosten trägt, wenn ein Mitarbeiter der Einrichtung, in der der Behinderte untergebracht ist, die Begleitung übernimmt. Krankenkasse und Sozialamt wollten diese Kosten nicht übernehmen. Diese unklare Zuständigkeit kritisierte der Behindertenbeauftragte nun und forderte Bundesregierung, Länder, Städte und Gemeinden auf, Lösungen für solche Fälle zu finden.
Dass es bundesweit Probleme mit der Unterbringung behinderter Patienten in Krankenhäusern gibt, bestätigte die Diakonie Deutschland gegenüber „MDR-Exakt”. Dringende Krankenhausbehandlungen würden aufgeschoben, weil es häufig keine Betreuung für Klinikaufenthalte von Erwachsenen mit Behinderungen gäbe. In Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderungen – das sind rund 10 Prozent der Gesamtbevölkerung.