Drei dabei: Bundesweit haben bislang drei psychiatrische Krankenhäuser mit den Krankenkassen Leistungen und Entgelte zur so genannten „stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung im häuslichen Umfeld“ (STäB) vereinbart. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium auf eine Anfrage der Grünen mit. Diese Behandlungsform ist seit Jahresbeginn 2018 möglich und ermöglicht, dass Krankenhäuser Patienten auch in der eigenen Wohnung behandeln können. Mindestens sieben weitere Krankenhäuser rechnen bei noch nicht abgeschlossenen Budgetvereinbarungen entsprechende Ersatzbeträge ab. Die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft (DKG) geht davon aus, dass es je Bundesland „eine geringe einstellige Anzahl von Krankenhäusern gibt, die die Erbringung stationsäquivalenter psychiatrischer Behandlungsleistungen beabsichtigen“, heißt es weiter.
Die geringe Zahl wird auch darauf zurückgeführt, dass die Budgetvereinbarungen vielerorts erst im laufenden oder folgenden Jahr abgeschlossen und genehmigt werden. Außerdem beanspruche die organisatorische Vorlaufzeit mehrere Monate. Grundsätzlich wird offenbar ein großes Interesse bei den Krankenhäusern signalisiert. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Krankenhäusern und den Kostenträgern beträfen „Abgrenzungsfragen zum Verhältnis der stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung im Verhältnis zu anderen Behandlungsformen“.