Coronatest-Verweigerung:
Kündigung war wohl rechtens

Darf ein Altenheim einer Reinigungskraft fristlos kündigen, die zuvor an der Berliner Demonstration gegen Corona-Auflagen teilgenommen hatte, sich dann mit Erkältungssymptomen krank meldete, aber einen Corona-Test verweigerte? Das wurde in den letzten Tagen vor allem in den sozialen Medien heiß diskutiert. Arbeitsrechtler bewerten die Kündigung inzwischenals rechtens. Denn: Die Mitarbeiterin des Itzstedter Heims war noch in der Probezeit. Dann reiche es, „wenn zum Beispiel der Arbeitgeber das Gefühl hat, dass es menschlich nicht passt“, zitierten die Lübecker Nachrichten den Rechtsanwalt Wolfram Dudda. Das sei hier gegeben. Die fristlose Kündigung müsse aber wohl in eine fristgerechte umgewandelt werde. Ohne Probezeit wäre eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung nicht rechtens gewesen. (rd)