Bayerisches PsychKHG: Weitere
Änderungen gefordert

Das Thema Bayerisches PsychKG schlägt immer noch Wellen: Obwohl das  Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz Bayerns (BayPsychKHG) nach massiven Protesten im Frühjahr deutlich entschärft worden war (s.a. Eppendorfer 3/2018, Seite 1), fordern die Betroffenen – der Bayerische Landesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. – vor der für morgen geplanten Verabschiedung weitere Änderungen.

Proteste hatten sich im Frühjahr vor allem gegen eine Einführung einer Zentraldatei gerichtet, in der sämtliche in der Psychiatrie auf richterliche Anordnung untergebrachten Patienten für fünf Jahre erfasst werden sollten. Auch Verweise auf Regeln des Maßregelvollzugs – der kranke Menschen, die nie straffällig geworden waren, quasi auf eine Stufe mit verurteilten Kriminellen stellte – wurden aus dem Gesetz gestrichen, das für die geplante flächendeckende Einführung von Krisendiensten auch viel Lob erhalten hatte.  Die Gesundheitspolitiker der SPD hatten denn auch angekündigt, den CSU-Anträgen jetzt zuzustimmen, „das wird ein akzeptables bis gutes Gesetz“, sagte Kathrin Sonnenholzner (SPD), die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses. Sie betrachtet das nun zu erwartende Gesetz „als Meilenstein“ für die Gesundheitsversorgung in Bayern. Dass bei der SPD keine Euphorie aufkomme, liege an den ersten, „schrecklichen“ Entwürfen zu diesem Gesetz.

Der Bayerische Landesverband Psychiatrie-Erfahrener (BayPE e.V.) begrüßte den bayernweiten Krisendienst und die geplante Dokumentation von Zwang und Gewalt, die Kliniken am Patienten ausüben. Der Verband sprach sich aber u.a. dagegen aus, dass Klinikpersonal Patienten auf dem Krankenhausgelände „einfangen und zurückführen” dürfe. Auch dürften unbescholtene Menschen, die in zugespitzten Situationen als „fremdgefährdend“ eingeschätzt worden waren, nach der Behandlung nicht langfristig im Visier der Polizei bleiben.

Vollständige Stellungnahme des Verbands: 

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