Arzneimittel-Bundesinstitut warnt
vor Anwendung von Kratom

 Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte warnt vor der Anwendung von Kratom zu medizinischen Zwecken. Die Substanz ist in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen, wie das Institut am Dienstag in Bonn betonte. Sicherheit und Wirksamkeit seien bisher nicht ausreichend geprüft. Im Internet wird Kratom als pflanzliches Mittel gegen Schmerzen, Entzündungen, Husten, Angst, Depressionen und weitere Krankheiten beworben.

Als Arzneimittel werden laut dem Bundesinstitut Produkte nur dann zugelassen, wenn durch ein behördliches Zulassungsverfahren die Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und die Qualität des Arzneimittels belegt werden können. Zudem müsse ein „positives Nutzen-Risiko-Verhältnis“ bestätigt werden. „Dies ist bei Kratom nicht der Fall“, unterstrich das Institut. Vielmehr deuteten Tier- und Humanstudien darauf hin, dass Kratom möglicherweise zu schädlichen neurologischen Wirkungen, einschließlich Abhängigkeit und Entzugssyndrom, führen und insbesondere Leber und Niere schädigen könne. Das Bundesinstitut verwies auf Berichte über Todesfälle im Zusammenhang mit der Substanz, die aus den Blättern des südostasiatischen Kratombaumes gewonnen wird. Die genauen Ursachen und Zusammenhänge werden noch wissenschaftlich untersucht, wie es hieß.

Ob kratomhaltige Produkte als Arzneimittel oder als Lebensmittel angesehen werden können, beschäftige aktuell eine Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen, hieß es. Das zuständige Bundesinstitut steht nach eigenen Angaben in engem Austausch mit den Landesbehörden, die in Deutschland für die Überwachung des Arzneimittelverkehrs zuständig sind und über die Einstufung einzelner Produkte als zulassungspflichtiges Arzneimittel entscheiden. (epd)