Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert die Rücknahme einer neuen Richtlinie, nach der Transsexuelle gezwungen werden Psychotherapie zu machen, wenn sie ihren Körper operativ an ihr empfundenes Geschlecht angleichen wollen. „Menschen mit der Selbsteinschätzung, im falschen Körper zu leben, grundsätzlich als psychisch krank zu betrachten und sie zu einer psychotherapeutischen Behandlung zu zwingen, ist fachlich unverantwortlich und diskriminierend“, stellt Dr. Dietrich Munz, BPtK-Präsident , fest. „Die neue Krankenkassen-Richtlinie widerspricht wesentlichen wissenschaftlichen Empfehlungen zur Beratung und Behandlung von transsexuellen Menschen. Sie verletzt deren Recht auf Selbstbestimmung und den Grundsatz partizipativer Entscheidung vor einer Behandlung.“
Es geht konkret um die Begutachtungsanleitung „Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualismus“ des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen. Demnach soll der Medizinische Dienst der Kassen einer Geschlechtsangleichung bei Transsexuellen nur zustimmen, wenn sie sich vorher mindestens sechs Monate und mindestens zwölf Sitzungen à 50 Minuten psychotherapeutisch behandeln lassen.
Die BPtK fordert nicht nur, dass der GKV-Spitzenverband seine Richtlinie zurückzieht., sondern auch, dass er sich neu mit wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Vertreter*innen der Transsexuellen berät.