Das Votum war überraschend klar: Eine große Mehrheit der Mitglieder hat sich per Briefwahl gegen die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein in der jetzigen Form ausgesprochen. Von den 23.579 abstimmungsberechtigten Mitgliedern der Kammer haben 17.747 abgestimmt. Von den gültigen abgegebenen Stimmen (17.372) entfielen auf die Auflösung der Kammer 91,77 Prozent (15.942) und auf die Fortführung der Kammer 8,23 Prozent (1.430), teilte die Kammer mit. Jetzt ist der Landtag am Zug: Er muss die Auflösung des ungeliebten Organs entscheiden.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hatte 2015 die Errichtung der Pflegeberufekammer beschlossen, die sich im April 2018 konstituierte. Eine Anschubfinanzierung in Höhe von drei Millionen Euro war mit der Maßgabe einer Befragung der Kammermitglieder verbunden worden. Die stießen sich u.a. an dem mit der Pflichtmitgliedschaft verbundenen, nach Einkommenshöhe gestaffelten Mitgliedsbeitrag, der sich in Schleswig-Holstein auf rund 0,4 Prozent des Bruttoeinkommens belaufen sollte.
„Der Kammervorstand respektiert das eindeutige Votum der Mitglieder der Pflegeberufekammer. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Landtags hat die Kammer ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen “, erklärte die Präsidentin der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein, Patricia Drube. Und verwies auf Ergebnisse der Kammerarbeit der vergangenen Jahre, mit denen wichtige Grundlagen für die Weiterentwicklung der Pflege geschaffen worden seien. Sie seien u.a. entstanden:
- ein Berufsregister, das erstmals zuverlässige Zahlen zu Anzahl und Demografie der Pflegefachpersonen in Schleswig-Holstein liefere, Grundlagen einer Berufsordnung, der Entwurf einer Rahmenweiterbildungsordnung, eine Studie zur Berufszufriedenheit von Pflegenden sowie Konzepte zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein.
Markus Mai, Präsidiumsmitglied der Bundespflegekammer und Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz äußerte sich „enttäuscht, dass in Schleswig-Holstein bereits zum zweiten Mal eine Pflegekammer in Deutschland keine Chance erhalten hat, sich zu etablieren und ihre Arbeit aufzunehmen, sondern bereits vorher aufs politische Abstellgleis gestellt wurde.“ Die Bundespflegekammer setze allerdings weiterhin darauf, dass angesichts der Herausforderungen in der Pflege Pflegekammern in allen Bundesländern unverzichtbar seien. Neben der Bundespflegekammer gibt es Landespflegekammern in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. In Niedersachen hatten die Mitglieder voriges Jahr ebenfalls für eine Auflösung der Kammer votiert. (rd).