Kassen zahlen künftig auch
Systemische Therapie

Was lange währt … Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Freitag beschlossen, auch die Systemische Therapie für Erwachsene als Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung zuzulassen.  Damit sei nach 20 Jahren Psychotherapeutengesetz  zum ersten Mal ein neues Richtlinienverfahren anerkannt worden, begrüßte  Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV),  den Entscheid. Bisher werden nur die Kosten für Psychoanalyse, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Verhaltenstherapie  von der Krankenkasse übernommen.

In der Systemischen Therapie – auch als Familientherapie bekannt –  werden Probleme als Auswirkung von sozialen Beziehungen innerhalb einer Familie oder Gruppe gesehen und mit Veränderungen in diesem Geflecht bearbeitet. Die Wirksamkeit der Systemischen Therapie ist fünf Störungsbereiche nachgewiesen, insbesondere für Angst- und Zwangsstörungen sowie unipolare depressive Störungen, aber auch für Schizophrenie, Substanzkonsumstörungen und Essstörungen liegen Wirksamkeitsnachweise vor. Die Systemische Therapie kann künftig als Einzel- oder Gruppentherapie oder als Kombination zwischen Einzel- und Gruppentherapie angeboten werden. Zusätzlich wird hier zudem künftig das „Mehrpersonensetting“ möglich sein. Dabei werden relevante Bezugspersonen  in die Behandlung einbezogen, so der G-BA in seiner Pressemitteilung.  

Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Ab dem 1. Juli 2020 sollen alle weiteren Regelungen, z.B. zu Qualifikationsnachweisen abgeschlossen sein und die Systemische Therapie in der Vertragspsychotherapie angeboten werden.  Ergänzt wurde der Beschluss um die Einleitung einer separaten Nutzenbewertung für den Einsatz der Systemischen Therapie bei Kindern und Jugendlichen. (rd)

Details zum Beschluss:

https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/826/

https://www.g-ba.de/beschluesse/4028/