Das Bundeskabinett will die Kinder- und Jugendhilfe mit einer zweistufig Strukturreform neu aufstellen. Ein erster Gesetzentwurf dazu wurde heute vom Bundeskabinett verabschiedet – und stieß gleich auf geballte Kritik. Erklärtes Ziel der Bundesregierung sind weniger Bürokratie, eine bessere Nutzung knapper Fachkräfte und eine stärkere Bündelung von Hilfsangeboten. So sollen etwa Assistenzleistungen in Kita und Schule möglichst als gemeinsame Angebote für mehrere Kinder organisiert werden. Individuelle Unterstützung soll aber weiterhin möglich bleiben, wenn ein Gruppenangebot nicht ausreicht.
Genau daran entzündet sich die Kritik. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, bemängelt vor allem, dass die Zuständigkeiten für Kinder mit Behinderungen nicht wie ursprünglich geplant zusammengeführt werden. Je nach Behinderungsart bleiben Jugend- und Sozialamt zuständig. Statt einer verbindlichen „inklusiven Lösung“ soll es lediglich eine freiwillige Erprobung in einzelnen Kommunen geben. Für Familien könne damit weiterhin unklar bleiben, wer ihr Ansprechpartner ist.
Scharfe Kritik äußerte auch der Paritätische Gesamtverband. Hauptgeschäftsführer Joachim Rock spricht von einer „Verwaltungslogik“, die an Zuständigkeiten statt an der Lebenswirklichkeit von Familien orientiert sei. Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe werde faktisch aufgegeben. Auch bei den klassischen Hilfen zur Erziehung sieht der Verband Einsparungen am falschen Ende: So könne etwa ein Kita-Platz keine intensive Familienhilfe ersetzen, wenn Probleme zu Hause vor allem abends und am Wochenende auftreten. Frühzeitige Unterstützung sei langfristig häufig günstiger als die Folgen von Wohnungslosigkeit, Ausbildungsabbrüchen oder Jugendkriminalität.
Mit der Reform reagiert die Bundesregierung auf aktuelle Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe und veränderte Rahmenbedingungen. Der Unterstützungsbedarf von Kindern, Jugendlichen und Eltern ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Zugleich stehen Kommunen unter erheblichem finanziellen Druck. Vielerorts fehlen Fachkräfte, und komplexe Zuständigkeiten zwischen unterschiedlichen Leistungssystemen erschweren den Zugang zu Hilfen, wie es auf der Homepage des Familien- und Jugendministeriums weiter heißt. Der Gesetzentwurf muss nun noch durch das parlamentarische Verfahren und könnte dort verändert werden. (rd)
