Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt die Anerkennung der Opfer von NS-„Euthanasie“-Morden und Zwangssterilisierungen als Verfolgte des Nationalsozialismus im vergangenen Jahr duch den Bundestag. Sie fordert aber nun, den Beschluss auch rechtlich verbindlich zu verankern.
Eine logische Folge wäre die Aufnahme der Opfer von NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisierungen – wie bei anderen Opfergruppen auch – in das Bundesentschädigungsgesetz, erklärt auf Nachfrage ein Sprecher der Organisation. Der Lebenshilfe gehe es hier weniger um die Frage von Entschädigungen – heute gebe es ohnehin kaum/keine Überlebende mehr – sondern vielmehr um eine verbindliche Anerkennung als Verfolgte des Nazi-Regimes in einem gesetzlichen Rahmen – „Um so keine Opfer ,zweiter Klasse’ mehr zu sein.”
Zwischen 1939 und 1945 wurden im Deutschen Reich rund 200.000 kranke und beeinträchtigte Menschen in verdeckten Mordaktionen getötet, europaweit geht man von etwa 300.000 Opfern aus. Sie wurden als „lebensunwert“, als „Ballastexistenzen“ diffamiert und systematisch ermordet. Die Tötungen erfolgten unter anderem im Rahmen der sogenannten T4-Aktion, benannt nach der Berliner Tiergartenstraße 4, von wo aus die Vernichtung zentral organisiert wurde. Zusätzlich fielen rund 400.000 Menschen Zwangssterilisierungen zum Opfer.
