Ambulante Zwangsbehandlung:
Verfassungsrichter am Zug

Das Bundesverfassungsgericht wird am Dienstag, den 26. November,
10 Uhr, sein Urteil zur ambulanten Zwangsbehandlung verkünden. Das teilte die Gerichts-Pressestelle mit. Die Grundlage dafür bietet die mündlichen Verhandlung vom 16. Juli 2024. Es geht darum, ob ärztliche Zwangsmaßnahmen wie Fixierungen bei Betreuten zwangsläufig in einem Krankenhaus durchzuführen sind. Als Grund dafür wird angegeben, das dort eine medizinische Versorgung einschließlich einer erforderlichen Nachbehandlung sichergestellt ist. Der Bundesgerichtshof hält diese Vorschrift für verfassungswidrig. Es sei mit der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgenden Schutzpflicht des Staates unvereinbar, dass ärztliche Zwangsmaßnahmen auch dann im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts durchzuführen seien, wenn Betroffene dadurch in ihrer Gesundheit beeinträchtigt würden und aus medizinischer Sicht genausogut in der Einrichtung, in der sie untergebracht sind zwangsbehandelt und nachversorgt werden könnten. (rd)