Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 24. Juli, ab 10 Uhr, sein Urteil zur zwangsweisen Fixierung von Psychiatrie-Patienten „im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung “. Das teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Beschwerde eingereicht hatten zwei Betroffene aus Bayern und Baden-Württemberg. Sie waren – einer betrunken, der andere aggressiv – über mehrere Stunden mit Gurten ans Bett gefesselt worden und sehen sich deshalb in ihrem Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt (Az. 2 BvR 309/15 u.a.).
Vor dem Verfassungsgericht geht es um die Frage, ob Fixierungen durch einen Richter genehmigt werden müssen – notfalls nachträglich. In den meisten Bundesländern reicht die Anordnung eines Arztes. Über die Unterbringung eines Patienten in der geschlossenen Abteilung entscheidet ein Richter.
Grundlage des Urteils ist eine 0zweitägige mündliche Verhandlung Ende Januar, bei der mehrere Experten aus der psychiatrischen Praxis berichtet hatten. Einigkeit herrschte dabei in der Überzeugung, dass Fixierungen seltener nötig wären, wenn es mehr Personal gäbe.