Für Menschen mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf soll ein neues intensiv-ambulantes Versorgungsangebot geschaffen werden. Dabei geht es vor allem um Leistungen aus Einzel- und Gruppentherapie, medikamentöser Behandlung, Soziotherapie, häuslicher psychiatrischer Krankenpflege und Ergotherapie. Das Angebot soll durch Psychotherapeuten oder Psychiater koordiniert werden. Psychotherapeuten sollen dazu auch die Befugnis erhalten, psychiatrische Krankenpflege und Ergotherapie zu verordnen. Um nach Entlassung aus dem Krankenhaus eine nahtlose ambulante Weiterbehandlung zu erleichtern, wird es den niedergelassenen Psychotherapeuten zudem ermöglicht, noch während der stationären Behandlung diagnostische Termine (Probatorik) im Krankenhaus durchzuführen, erklärte die Bundestherapeutenkammer (Bptk)
Die Änderung solle bereits in dieser Woche vom Bundestag zusammen mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung verabschiedet werden, hieß es aus dem Bundesgesundheitsministerium. Vorgesehen sei, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten und Krankenkassen die Einzelheiten der neuen Versorgungsrichtlinie bis Ende 2020 festlegt.
Ein solches Angebot erhöhe für chronisch kranke Menschen erheblich die Chance, möglichst stabil und ohne krisenhafte Krankenhauseinweisungen in einer eigenen Wohnung leben zu können, so die Therapeutenkammer. Bislang gab es weder ambulant noch stationär ein solches Versorgungsangebot. „Damit kann eine große Lücke zwischen der multiprofessionellen, stationären Behandlung im Krankenhaus und der ambulanten Regelversorgung geschlossen werden“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, fest. Mit den neuen Regelungen werden auch Vorschläge des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen aufgegriffen, intensive multimodale Angebote im ambulanten Bereich zu fördern. Dieser hatte zudem moniert, dass entgegen den Erwartungen die Psychotherapie im Krankenhaus meist nicht intensiver ausfällt als in der ambulanten Versorgung.