Durch eine Änderung der Ärztezulassungsverordnung (ÄZV) sollen mehr ambulante Therapieplätze für Menschen mit Suchterkrankungen, intellektuellen Beeinträchtigungen und schweren psychischen Erkrankungen geschaffen werden. Der Bundesrat hat der Regelung am Freitag zugestimmt.
„Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten stehen bereit. Jetzt kommt es darauf an, die neuen Möglichkeiten unbürokratisch umzusetzen“, erklärte Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV).
Die Reform ermöglicht Psychotherapeut*innen die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung und stärkt die Zusammenarbeit mit Einrichtungen wie der Suchthilfe oder sozialpsychiatrischen Diensten.
Zudem sieht die Änderung vor, dass Praxen ihren Leistungsumfang erweitern können, wenn sie Weiterbildungsassistentinnen beschäftigen. „Das schafft eine bessere Basis für die Ausbildung von Fachpsychotherapeutinnen“, betonte DPtV-Vizevorsitzende Barbara Lubisch. Sie forderte zugleich eine ausreichende Finanzierung der Weiterbildung. (rd)