Strafgebühren helfen: Aus dem Hamburger Sammelfonds für Bußgelder aus Strafverfahren sind im vergangenen Jahr rund 1,42 Millionen Euro an mehr als 300 gemeinnützige Einrichtungen und Vereine verteilt worden. Ausgeschüttet wurden die Beträge an Kinder- und Jugendhilfen, Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Beratung und Hilfe bei Gesundheitsthemen, Natur- und Umweltschutz sowie Wissenschaft, Bildung und Kunst, wie die Justizbehörde mitteilte.
Die höchsten Zuweisungen zwischen rund 29.000 Euro und 66.000 Euro erhielten der Hamburger Fürsorgeverein von 1948, der Weiße Ring in Hamburg und das Zweite Hamburger Frauenhaus. Hohe Förderbeträge gingen zudem an Schritt für Schritt – Hilfe für das hirnverletzte Kind, Rückenwind – Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation junger Menschen, Klinik-Clowns Hamburg, Großstadt-Mission Hamburg-Altona und den DRK-Kreisverband Hamburg-Harburg.
Im Rahmen von Bewährungsauflagen und bei Einstellung von Strafverfahren können Bußgeldzahlungen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen erfolgen. In Hamburg gehen zweimal im Jahr Bußgelder aus Strafverfahren über einen Sammelfonds an gemeinnützige Einrichtungen.
epd