Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat ein Ende des Cannabis-Verbots in Deutschland gefordert. Das Verbot sei „historisch betrachtet willkürlich erfolgt und bis heute weder intelligent noch zielführend”, sagte BDK-Chef André Schulz der „Bild”-Zeitung. Es habe in der Menschheitsgeschichte noch nie eine Gesellschaft ohne Drogenkonsum gegeben, das müsse man akzeptieren. Die Bundesärztekammer hingegen warnte erneut vor einer Legaliserung von Cannabis.
BDK-Chef Schulz erklärte, der BDK setze sich für eine komplette Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten ein. Das derzeitige Rechtssystem stigmatisiere Menschen und lasse kriminelle Karrieren erst entstehen. In der Drogenpolitik gebe es bessere Möglichkeiten als Repression. „Dazu gehört zu lernen, mit einem verantwortungsvollen Drogenkonsum umzugehen, Konsumenten und Suchtkranken unter Fürsorgeaspekten zu helfen und einen tatsächlich wirksamen Kinder- und Jugendschutz möglich zu machen”, so Schulz. Für Autofahrer müsse das Kiffen aber tabu bleiben.
Von den mehr als 300.000 Strafverfahren, die von der Polizei letztes Jahr im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln eingeleitet wurden, betrafen über 180.000 Cannabisdelikte und von diesen wiederum der Großteil (76 Prozent) nicht Schmuggler und Verkäufer, sondern Konsumenten. Diese Zahlen nannte die taz.
Die Bundesärztekammer sprach sich gegen den Vorstoß der Kriminalbeamten aus. „Kiffen ist kein harmloses Freizeitvergnügen”, sagte Erik Bodendieck, Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Sucht und Drogen” der “Neuen Osnabrücker Zeitung”. Das habe zuletzt auch eine aktuelle Studie der Ludwig-Maximilians-Universität in München im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums bestätigt.
Cannabis könne demnach negative psychische, organische und soziale Effekte haben. Besonders für junge Konsumenten sei das Risiko hoch. „Cannabis kann abhängig machen – gerade auch in Hinblick auf die in den letzten Jahren stark angestiegenen THC-Gehalte der verwendeten Pflanzen”, warnte Bodendreck. Tetrahydrocannabinol (THC) ist der Hauptbestandteil von Hanf- bzw. Cannabispflanzen und für die Rauschwirkung verantwortlich. Bodendieck betonte, die Bundesärztekammer werde weiterhin intervenieren, wenn es um die Freigabe von Cannabis zum Freizeitgebrauch gehe.
Für die Sitzung des Bundestags am 22. Februar steht das Thema Cannabis auf der Tagesordnung (https://www.bundestag.de/tagesordnung). Dabei geht es zum einen um einen von Grünen und Linken unterstützten Antrags der Fraktion der FDP, Modellprojekte für den freien Cannabis-Konsum zu ermöglichen (https://www.bundestag.de/presse/hib/2018_01/-/539252). Das Ziel müsse sein, die Verbreitung von Cannabis zu kontrollieren und den Gesundheits- und Jugendschutz in der Bevölkerung zu verbessern. Bislang haben zwei Kommunen Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis als Genussmittel beantragt: Der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und die Stadt Münster. Beide Anträge seien vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) abgelehnt worden. Der Grund sei jeweils ein Verstoß gegen den Schutzzweck des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) gewesen. Erstmals beraten werden soll ferner ein von der Fraktion DIE LINKE eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes – Absehen von Strafverfolgung bei geringen Mengen von Cannabis.
Die unterschiedlichen Standpunkte in Sachen Cannabis werden immer wieder ausgetauscht – ein Eppendorfer-Bericht aus dem Jahre 2016 fasst die im wesentlichen bis heute so stimmigen Argumente zusammen:
Dass man in anderen Ländern schon ganz woanders ist – und wie sich Cannabis im „Highlige Land” Israel zur Industrie mausert, zeigt ein eindrücklicher Bericht in der heutigen taz:
https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5479742&s=Cannabis&SuchRahmen=Print/