Ende April startete die stufenweise Einführung der Elektronischen Patientenakte (ePA). Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht insbesondere beim Schutz sensibler Daten von psychisch Erkrankten sowie von Kindern und Jugendlichen „erheblichen Nachbesserungsbedarf“.
Ab Oktober werden Ärztinnen gesetzlich verpflichtet, die elektronischen Akten zu befüllen. Für ca. 75 Millionen gesetzlich Versicherte wurden bereits solche Akten angelegt, wenn nicht explizit widersprochen wurde.In einer Resolution, die auf der Delegiertenkonferenz Anfang Mai verabschiedet wurde, fordert der BDP mehr Datenschutz, differenziertere Zugriffsregelungen und mehr Transparenz im Umgang mit Gesundheitsdaten.
Kritisiert wird unter anderem das geplante behördenübergreifende Risikomanagement zur Vermeidung von Gewalttaten bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten. „Dies lässt viel Raum für Spekulationen.“ Die Sorge: „Gefährdungsregister dürfen auf keinen Fall mit personenbezogenen ePA-Daten verknüpft werden, da nur auf Vertrauen basierende Behandlungen erfolgversprechend sind und dem (selten auftretenden) Risikoverhalten von psychisch Erkrankten entgegenwirken können.“
Auch die derzeit geltende Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum Schutz Minderjähriger greife laut BDP zu kurz. Der Verband plädiert für ein ausdrückliches Zustimmungsverfahren für Kinder und Jugendliche. Hintergrund ist die lebenslange Speicherung sensibler Gesundheitsdaten, die später etwa bei der Berufswahl oder bei Versicherungsabschlüssen nachteilig wirken könnten. (rd)
Ein weiterer Kritikpunkt ist das derzeitige Berechtigungsmanagement. Das „Alles-oder-Nichts“-Prinzip bei der Datenfreigabe sei für Patientinnen und Patienten nicht alltagstauglich. Gefordert wird ein differenziertes System, dass es Patient*innen unkompliziert zu jeder Zeit ermöglicht, sensible Daten beispielsweise aus Entlassbriefen aus psychiatrischen Kliniken gezielt freizugeben oder zu verbergen, um so die Lese- und Speicherberechtigung fachfremder Behandelnder zu steuern. (rd)