Patienten, die betäubungsmittelhaltige Arzneimittel verordnet bekommen, dürfen diese als persönlichen Reisebedarf für 30 Tage mit ins Ausland nehmen. Allerdings benötigen sie dafür einer entsprechende ärztliche Bescheinigung. Das gilt weiterhin auch für medizinisches Cannabis. Darauf weist die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hin.
Zwar gilt Cannabis in Deutschland seit der (begrenzten) Freigabe zu Konsumzwecken nicht mehr länger als Betäubungsmittel. Dennoch „sollten die Vorgaben für Reisen mit Betäubungsmitteln bei Reisen mit medizinischem Cannabis ebenso berücksichtigt werden“, so die Behörde. Denn Medizinalhanf sei „in der überwiegenden Zahl der Schengen-Staaten und in anderen Ländern weiterhin Betäubungsmittel“. Die erforderlichen Formulare können auf der Website des BfArM heruntergeladen werden. Für Reisen in andere Länder rät die Bundesopiumstelle, sich vom Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung gemäß dem „Leitfaden für Reisende“ des INCB (International Narcotics Control Board) ausstellen zu lassen. (rd)