Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat die Arzneimittelreform zur Verhinderung von Lieferengpässen gebilligt, die in Änderungsanträgen auch die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für Modellvorhaben zum sogenannten Drug-Checking enthält, wie es in einer Pressemitteilung des Bundestages heißt. Ebenfalls eingefügt: eine Verkürzung des Genehmigungsvorbehalts von Krankenkassen bei medizinischem Cannabis. Für die Vorlage stimmten am Mittwoch die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP. Die Opposition votierte mit den Stimmen von Union, Linken und AfD geschlossen dagegen. Der Gesetzentwurf (20/6871) soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden. Beim Drug-Checking werden Drogen auf ihre Inhaltsstoffe hin untersucht. Nutzer sollen so vor gefährlichen Substanzen, die Drogen beigemischt sein könnten, besser geschützt werden. Die in der Corona-Pandemie eingeführte Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese soll auch künftig möglich sein. Für Apotheken werden einige bürokratische Vorschriften gelockert, das gilt etwa für Austauschregelungen bei nicht verfügbaren Medikamenten. Auch die sogenannte Retaxation, die bei Formfehlern auf Rezepten dazu führt, dass Krankenkassen nicht zahlen, wird zugunsten der Apotheken angepasst. (rd)