Missstände im Betreuungsrecht

Die Lebenshilfe hat die Politik aufgefordert, Missstände im Betreuungsrecht zu beheben. Hintergrund sind neue Studienergebnisse. Demnach wären manche Betreuungen vermeidbar, wenn die Betreuungsbehörden niedrigschwellige Unterstützungsmöglichkeiten vermitteln könnten oder die Allgemeinen Sozialdienste besser ausgestattet wären, so die Lebenshilfe in einer Pressemitteilung. Deutlich werde auch, „dass sowohl Berufs- als auch ehrenamtlichen Betreuern die Bedeutung der Selbstbestimmung ihrer Betreuten zwar bewusst ist, dies aber in der Betreuungspraxis oft nicht genügend berücksichtigt wird.” Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatte die Untersuchungen beauftragt. Jetzt liegen die Abschlussberichte zu den Forschungsvorhaben zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ sowie zur „Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis“ vor. Die Studien zeigten auch, „dass die Abläufe bei Betreuungsgerichten und -behörden verbesserungswürdig sind.” Und sie würden darauf hinweisen, dass eine gute Betreuung zeitintensiv ist, es aber an einer ausreichenden Vergütung fehle. „Nun müssen die politischen Schlüsse daraus gezogen werden. Und dies muss mit den Menschen mit Behinderung und ihren Verbänden erfolgen“, fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, MdB und Bundesministerin a.D..

Kurzfassung der Studien unter:<br>

http://www.bmjv.de/DE/Service/Fachpublikationen/<br>F

achpublikationen_node.html;jsessionid=EFBAE32F8C358B1CF1E99F7D7905FC17.1_cid334